Die Treibhausgas-Minderungsquote (THG-Quote) ist eine Abkürzung, die auf den ersten Blick etwas kryptisch erscheint. Sie handelt vom Umgang mit Treibhausgasen zugunsten der Umwelt.
Der THG-Quotenpflicht unterliegen Unternehmen, die mehr als 5.000 Liter fossilen Brennstoff pro Jahr in Umlauf bringen. Das sind in erster Linie die großen Raffinerien und Ölkonzerne. Sie müssen erhebliche Strafzahlungen leisten, nämlich derzeit 600 Euro pro Tonne Kohlendioxid, die über das Limit gehen. Die Unternehmen können aber auch im THG-Quotenhandel THG-Quoten von anderen Marktteilnehmern abkaufen und damit ihr eigenes Freikontingent erhöhen.
Das Bundes-Immissions-Schutz-Gesetz (BImSchG) und das Energiesteuergesetz (EnergieStG) regelt die THG-Quotenpflicht.